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AGB

1. Geltungsbereich:

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, gelten für sämtliche Verträge der MDC und der IWI Anstalt mit ihren Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von der MDC / IWI ANSTALT angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen. Soweit Beratungsverträge oder -angebote der MDC und/oder der IWI Anstalt schriftliche Bestimmungen enthalten, welche von den AGB abweichen, gehen diese individuell angebotenen Vertragsregeln den AGB vor. Evtl. Änderungen bedürfen der Schriftform. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird.


2. Vertragsabschluss:

 

Ein Vertragsverhältnis kommt erst zustande durch Auftragserteilung und Bestätigung durch die MDC / IWI Anstalt.

3. Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden:

 

Um der MDC / IWI Anstalt die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde die MDC / IWI ANSTALT  zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens umfassend informieren. Der Kunde wird insbesondere persönlich und, soweit erforderlich, auch durch seine Mitarbeiter wie folgt mitwirken: Sämtliche Fragen der MDC / IWI Anstalt- Mitarbeiter über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet; ebenso alle Fragen über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Kunden und seinen Geschäftspartnern und Wettbewerbern. Die MDC / IWI Anstalt Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann. Die MDC / IWI Anstalt wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Projekt sein können. Von der MDC / IWI Anstalt etwa gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden der MDC / IWI ANSTALT unverzüglich schriftlich mitgeteilt.


4. Vertragsdauer:

 

Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet aber spätestens nach Endabrechnung durch die MDC / IWI ANSTALT.


5. Kündigung:

 

Die Vereinbarung kann von beiden Seiten bis zu 60 Tagen per Einschreiben gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist für beide Seiten möglich bei grundlegendem Bruch der Bestimmungen, nachdem der anderen Partei eine angemessene Frist zur Behebung gegeben wurde.


6. Rechnungsstellung:

 

Die MDC / IWI ANSTALT  ist berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im Nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen. Es wird ein Arbeitsprotokoll geführt. Vertragsmäßig gestellte Rechnungen der MDC / IWI ANSTALT  sind innerhalb von 14 ( vierzehn ) Tagen zur Zahlung fällig. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen im Verzug, ist die MDC / IWI ANSTALT berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 8 % ab Fälligkeit verrechnet. Zurzeit gilt Preisliste 4 / 10.


7. Verzug:

 

Die MDC / IWI ANSTALT  kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die MDC / IWI ANSTALT  die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die MDC / IWI ANSTALT höhere Gewalt, Streik, Aussperrung u.ä. Wird durch solche Ereignisse für die MDC / IWI ANSTALT die Leistungserbringung  unmöglich, so ist die MDC / IWI ANSTALT  von der Leistungserbringung frei. Rechtliche und steuerliche Beratungen werden durch die MDC / IWI ANSTALT nicht erbracht.


8. Haftung:

 

Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf geruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten nach Ziffer 3 nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der MDC / IWI ANSTALT  ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen Die MDC / IWI ANSTALT  haftet für Schäden des Kunden nur , wenn und soweit diese von der MDC / IWI ANSTALT  vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen. Alle etwaigen Schadensansprüche an die MDC / IWI ANSTALT verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, spätestens jedoch mit Ende der vertragsgemäßen Tätigkeit. Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von der MDC / IWI ANSTALT mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.


9. Rechtswahl:

 

Neben diesen AGB der MDC / IWI ANSTALT  gilt nur Recht der Vereinten Arabischen Emirate (VAE). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der MDC / IWI ANSTALT keine Wirkung, selbst wenn die MDC / IWI ANSTALT  ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

 

Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Dubai. Gerichtsstand ist Dubai.


11. Salvatorische Klausel:

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit diese Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung zu ersetzen.

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